UNSERE AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (AGB)

 

  • 1 Allgemeines1.) Unsere Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen (nachfolgend:“AGB“) gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.2.) Das Angebot, die Angebotsannahme, die Auftragsbestätigung und/oder der Verkauf aller Produkte/Leistungen unterliegen den nachstehenden AGB. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers wird widersprochen, diese erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt haben.

    3.) Irrtumsbedingte Fehler in unseren Verkaufsprospekten, Angebotsunterlagen oder anderweitigen Dokumentationen dürfen von uns jederzeit berichtigt werden, ohne dass wir für Kosten/Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden können/dürfen.

    § 2 Angebot und Abschluss

    1.) Unsere Angebote, gleichgültig in welcher Form, sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Sie basieren auf der Leistungsbeschreibung des Bestellers, die die örtlichen Verhältnisse genau beschreiben muss, sofern sich aus ihnen Auswirkungen auf unsere zu liefernden Produkte ergeben. Sollte eine vor Ort-Besichtigung von Mitarbeitern unseres Hauses durchgeführt worden sein, ist der Besteller für die Prüfung der Ausführung und Machbarkeit mitverpflichtet.

    2.) Menge, Qualität und Beschreibung, sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware/Leistungen entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Spezifizierungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. An sämtlichen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

    3.) Mit der Bestellung, welche schriftlich erfolgen muss, erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware/Sache/Leistung erwerben zu wollen. Nach Eingang der Bestellung sind Änderungen nicht mehr möglich. Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese schriftlich von uns bestätigt worden sind.

    4.) Wir behalten uns das Recht vor, auch nach wirksamen Vertragsabschluss technische Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorzunehmen, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Sollten Änderungen sich in preislicher Form auswirken, so ist dies vorher schriftlich anzukündigen. Die jeweiligen Mehr- oder Minderkosten gehen zugunsten, oder zu Lasten der jeweiligen Vertragspartei

    5.) Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns gelieferten oder hergestellten Produkte/Erzeugnisse Sonder-anfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden Kosten, uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt.

    § 3 Liefertermine, Warenanlieferung, Montagetermine

    1.) Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein nach dem Kalender bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Liefertermin zugesagt worden ist. Zu den Lieferungen, bei denen wir Montageleistungen ausführen, können wir einen Montagetermin erst dann nennen, wenn die Ware in unserem Hause eingetroffen ist und auf Vollständigkeit geprüft wurde. In diesem Fall entspricht der Liefertermin nicht dem Montagetermin, dieser wird gesondert mit dem Besteller vereinbart.

    2.) Die Liefer-/Leistungs-/Montagefrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen sowie sonstige Einzelheiten des Auftrages gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind und dieser seine sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Zu diesen Erfüllungen gehören insbesondere die Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen, sowie die Zahlung einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    3.) Die Liefer-/Leistungs-/Montagefrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielweise höhere Gewalt (Wetterbedingungen, usw.), Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer, unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

    4.) Der Besteller kann für den Fall des Liefer-/Leistungs-/ Montageverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist unter Ankündigung des Rücktritts gesetzt hat und innerhalb dieser Frist keine Leistung erbracht oder die Bestellung bei Lieferanten ausgelöst wird. Wenn die Bestellung bei unserem jeweiligen Lieferanten ausgelöst wurde, ist der Rücktritt ausgeschlossen (siehe § 2 Abs. 5 unserer AGB).

    5.) Teilleistungen und Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig und können entsprechend in Rechnung gestellt werden.

    6.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Verpflichtung des Bestellers zur Kaufpreiszahlung bleibt hiervon unberührt. In Fällen des Annahmeverzugs werden wir die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Bestellers vornehmen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    § 4 Kaufpreis

    1.) Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, sofern dort kein Preis genannt ist, gilt der im Angebot genannte Preis. Wegen Größenänderungen können sich Mehr- oder Minderpreise ergeben, diese werden unter Vorgabe der jeweiligen Herstellertabellen auf Basis des Angebotes, der Auftragsbestätigung, des Vertrages neu berechnet und in Rechnung gestellt.

    2.) Aufwendungen, die aufgrund  von  Änderungen der Art des Umfangs der Lieferung/Leistung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

    3.) Alle Preisangaben sind Nettopreise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Endverbrauchern und Gewerbetreibenden die nicht dem § 13 b USTG unterliegen wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen, bei Unternehmen die dem § 13 b USTG unterliegen, weisen wir auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hin. Für reine Liefergeschäfte findet der § 13 b USTG keine Anwendung.

    § 5 Zahlungsbedingungen

    1.) Der Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, ohne Abzug von Skonto. Skonto wird nur gewährt, wenn dieser ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wurde und bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Verzugszinsen werden bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nicht geltend gemacht. Kunden- oder auftragsbezogene Vereinbarung zur Höhe des Skontoabzugs, der Skontofrist oder der Erhebung von Verzugszinsen haben nur Vorrang, wenn diese schriftlich von uns bestätigt worden sind. Die Skonto-Regelung lässt die Fälligkeit nach Satz1 unberührt, sie beinhaltet keine Stundungs- oder Stillhaltevereinbarungen. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung/Leistung gegen Vorauskasse vor.

     

 

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  • 2.) Zahlungen sind per Überweisung oder Barzahlung zu leisten.

    3.) Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am Fälligkeitstag nach, steht uns das Recht zu, weitere Lieferungen/Leistungen an den Besteller nur noch gegen Vorauskasse auszuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Verzugszinsen werden in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso die Geltendmachung weiterer Schäden.

    4.) Treten nach Wirksamkeit des Vertragsabschlusses in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers Umstände ein bzw. werden uns diese erst dann bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt die Auslieferung/Leistungsempfang der Ware/Leistung so lange zurückzuhalten bis die Ware/Leistung im Voraus bezahlt ist oder uns in angemessener Weise Sicherheit für die Bezahlung geleistet worden ist. Für neue Bestellungen haben wir neben dem Recht, Vorkasse zu verlangen, auch das Recht, die Ware/Leistung Zug um Zug gegen Bezahlung zu liefern/leisten. Wir sind darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt.

    5.) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Besteller den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Übergang der Gefahr kannte, ohne sich Rechte insoweit schriftlich vorzubehalten oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Dies gilt nicht, soweit wir arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/des Werks übernommen haben.

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  • § 6 Eigentumsvorbehalt

    1.) Wir behalten uns das Eigentum an der der gelieferten oder montierten Sache/Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Montageleistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).

    2.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache heraus zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nicht auf die Verbindlichkeiten des Bestellers angerechnet.

    § 7 Mängelrüge, Gewährleistung, Abnahme

    Lieferungen

    1.) Alle gelieferten Gegenstände sind unverzüglich auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen. Bei Beschädigung ist uns dies unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage nach Wareneingang mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht mehr anerkannt.

    2.) Die Gewährleistungszeit der gelieferten Gegenstände beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum.

    Lieferung und Leistungen / Reparaturen

    1.) Nach Fertigstellung unserer Leistungen geht dem Besteller eine Fertigstellungsmeldung zu. In dieser Meldung wird eine Frist (max. 12 Tage nach Fertigstellungsmeldung)  zur Abnahme gesetzt. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, oder widersprochen, oder kein neuer Termin gesetzt, so gilt unsere Leistung als abgenommen.

 

2.) Mängel die auf Beschädigung durch Dritte zurückzuführen sind, werden wir auf Kosten des Bestellers beseitigen und den uns entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

4.) Bei Lieferung und Montage beträgt die Verjährung für Mängelansprüche gemäß VOB § 13, 4 Jahre. Für maschinelle und elektrische/elektronische Anlagen 2 Jahre, wenn keine Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist übertragen wird.

5.) Bei Reparaturen beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 2 Jahre.

6.) Bei reinen Lieferungen beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 2 Jahre.

7.) Bei reinen Montagen ohne jegliche Warenlieferungen übernehmen wir generell keinerlei Garantie für die Ware und die Verjährung für Mängelansprüche beträgt gemäß VOB § 13, 4 Jahre. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die reine Montageleistung.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1.) Bei Sonstigen Schadensersatzansprüchen haften wir im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise auftretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen.

2.) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3.) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Cremlingen.

4.) Der Besteller wird hiermit informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

5.) Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

SMARTSUN GmbH

Hemkenroder Straße 5

38162 Cremlingen

Telefon 05306 5560730